Eine Gemeinde betreibt zur Trink- und Brauchwasserversorgung der Gemeinde und der angeschlossenen Gemeindeteile u. a. einen Tiefbrunnen. Um eine weiterhin langfristige Genehmigung zur Grundwasserentnahme zu erhalten, wird derzeit ein wasserrechtlicher Antrag als gehobene Erlaubnis erstellt. Bisher durften dem Tiefbrunnen 50.000 m³ pro Jahr entnommen werden.
Die Erstellung des wasserrechtlichen Antrages umfasst folgende Leistungen:
- Geologische, hydrogeologische und hydrologische Auswertungen
- Hydrochemische Auswertungen von Roh- und Reinwasseranalysen
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit und der maximalen Förderleistung des Tiefbrunnens
- Auswertung langjähriger, am Brunnen ausgeführter Ruhe- und Betriebswasserspiegelmessungen
- Einzugsgebietsermittlung und -überprüfung, Grundwasserbilanz
- Entnahmeoptimierung hinsichtlich Leistungsfähigkeit des Brunnens und Lage des Einzugsgebietes
- Überprüfung der beantragten Grundwassernutzung hinsichtlich benachbarter Grundwassernutzungen und konkurrierender Nutzungen
- Überprüfung der Schützbarkeit der Trinkwassergewinnungsanlage und des Wasserschutzgebietes
- Darstellung von Wasserförderung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung
- Wasserbedarfsberechnung mit Auswertung des zurückliegenden und derzeitigen Wasserverbrauchs sowie Ermittlung des zukünftigen Wasserbedarfs