Ehem. Hausmülldeponie „Hauswirtsgrube-Kiesgrube“ (roter Pfeil) auf Fl.Nr. 85, Gemarkung Raitenhaslach, Stadt Burghausen (2012)
| Ort der Ausführung: | Hauswirtsgrube-Kiesgrube, Burghausen, Bayern, Deutschland, Europa |
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| Zeitraum: | Okt 2020 - Nov 2024 |
| Zuständiger Firmen-Standort: | Niederlassung Süd, Tuntenhausen |
Im Rahmen der Detailuntersuchung von Teil C der ehemaligen Hauswirts-Kiesgrube wurden umfassende Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdungspfade Boden-Gewässer und Boden-Nutzpflanze durchgeführt. Die Arbeiten umfassten die Grundlagenermittlung und die Abstimmung des Untersuchungskonzepts unter Berücksichtigung der Voruntersuchungen, einschließlich der "Historischen Erkundung, orientierenden Untersuchung, Detailuntersuchungen Teil A und Teil B".
Ein wesentlicher Bestandteil war die Auswertung der Immissionspumpversuche von 2016, die eine Defizitanalyse und die Empfehlung zur Einrichtung von fünf ergänzenden Grundwassermessstellen umfasste. Zudem wurden multitemporale Luftbildauswertungen durchgeführt, um die Lage vermuteter Öfen zu ermitteln.
Die Detailuntersuchung beinhaltete die Durchführung der Bohranzeigen und die Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans (A+S-Plan). Es wurden Untersuchungen der als Grünland und Pferdekoppel genutzten Deponie-Teilflächen hinsichtlich des Gefährdungspfads Boden-Nutzpflanze durchgeführt. Die Leistungen zur Erstellung von Bohrbrunnen und der analytischen Untersuchungen wurden ausgeschrieben und die Vergabe fachgutachterlich begleitet.
Die Bohrarbeiten wurden von der R & H Umwelt GmbH fachgutachterlicher überwacht, einschließlich der Erstellung von Grundwassermessstellen und analytischen Bohrgutuntersuchungen. Zudem wurden sechs Immissionspumpversuche fachgutachterlich begleitet und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt und bewertet.
Das Grundwassermonitoring wurde an acht acht Grundwassermessstellen durchgeführt und zudem Grundwassergleichenpläne erstellt. Darüber hinaus wurden analytische Untersuchungen durchgeführt. Zuletzt erfolgte die Dokumentation und Beurteilung mit einer abschließenden Gefährdungsabschätzung durch einen Sachverständigen nach §18 BBodSchG-SG 2.
"Schriftliche Bestätigung"